Ein Einfamilienhaus ist eine geschlossene Wohnung, die auf einem bestimmten Grundstück errichtet wird. In der Regel soll hier ermöglicht werden, dass eine Familie dort dauerhaft ein Zuhause findet. Ferienhäuser, teilweise vermietete Wochenendhäuser oder leer stehende Häuser für Familien gehören nicht zu den Einfamilienhäusern. Was die Häuserformen betrifft, so gibt es zwar verschiedene Varianten, sie zählen jedoch trotzdem zu den Einfamilienhäusern, beispielsweise wenn das Einfamilienhaus eine Doppelhaushälfte darstellt. Oder wenn es sich um ein Reihenhaus handelt. Dabei können die Einfamilienhäuser mehrstöckig, oder nur mit einem Stockwerk versehen sein.
Sogar dann, wenn ein Teil des Einfamilienhauses gewerblich genutzt wird, zählt es zu dieser Kategorie. Beispielsweise, wenn eine Familie eine kleine Galerie im Haus besitzt, welche jedes Wochenende für Besucher geöffnet wird.
Was die steuerliche Seite betrifft, so werden Einfamilienhäuser durch das Ertragswertverfahren, manchmal auch durch das Sachwertverfahren, beurteilt. Dadurch ist die Grundsteuer meist etwas höher, als es bei Zweifamilienhäusern der Fall ist.