Der Unterschied liegt klar im Mietvertrag. Genau aus dem Grund werden Investitionen in Gewerbeimmobilien weitaus unterschätzt. Bei reinen Gewerbeimmobilien ist die Nutzung lediglich auf das Gewerbe beschränkt. Eine private Nutzung ist bei diesen Immobilien nicht möglich. Es ist jedoch möglich, die Immobilie in die Kategorie gemischte Nutzung einzuordnen. Wohnimmobilien unterliegen einer gemischten Nutzung, wenn zum Beispiel ein Lokal in einem Mehrfamilienhaus liegt. In dem Fall ist der Teil der jeweiligen Nutzung maßgeblich und wird anhand der Nutzungsfläche berechnet. Sollte der Anteil der gewerblichen Nutzung über 50 Prozent liegen, kann die Wohnimmobilie als Gewerbeimmobilie bezeichnet werden. Aufgrund dessen eignen sich nicht nur die reinen Wohnimmobilien als Kapitalanlage, sondern zugleich Gewerbeimmobilien. Anleger können allein oder mit weiteren Investoren in die einzelnen Immobilienprojekte investieren. Das bedeutet schlichtweg, dass man die Immobilien nicht sofort kaufen oder verwalten muss. Bei Wohnimmobilien ist dies anders. In dem Fall werden keine Crowdinvesting Projekte, wie sie sich nennen, angeboten. Trotz alledem können Wohnimmobilien als Kapitalanlage dienen und eine gute Rendite bringen.