Wer Immobilien als Kapitalanlage nutzt, oder sich aber den Traum vom Eigenheim erfüllt, der kann beiderseits Steuern sparen. Bei Kapitalanlagen gibt es hierfür sogar vielfältige Möglichkeiten, sodass es sich lohnt, sich darüber Gedanken zu machen. Zu Beginn können bereits die Anschaffungskosten bei der Steuer geltend gemacht und abgeschrieben werden. Anschaffungskosten entstehen beim Kauf der Immobilie. Wichtig ist jedoch, dass diese nur zu einem bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises und nur für ein Jahr steuerlich abgesetzt werden können.
EXKURS;Im Anlageimmobilien Segment, bzw. bei Transaktionen im Millionen Segment werden viele Liegenschaften im Share Deal Verfahren abgewickelt. Da kein Grundbuchverkauf stattfindet, sondern nur eine Vermittlung von Gesellschaftsanteilen, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Weitere Möglichkeiten, Kosten der Immobilie steuerlich abzusetzen:
- Erhaltungs- und Instandhaltungskosten
- Verwaltungsaufwände
- Kosten für die Müllabfuhr
- Hausmeisterkosten
- Reinigungskräfte
- Montage- und Reparaturarbeiten
Wichtig: Kosten die sich nicht direkt auf die Immobilie beziehen, können nicht abgesetzt werden. So geht man nämlich davon aus, dass sich Bodenfläche nicht abnutzen lässt und damit auch nicht an Wert verliert.
Info: Abschreibungen werden im Anhang V der Steuererklärung unter Sonderabschreibungen getätigt.
Wer sich nicht sicher ist, der beauftragt einen Steuerberater, welcher sämtliche mögliche Abschreibungen und Steuerersparnisse im Blick hat. Das Kapital des Inhabers und die Finanzierung spielen bei den Steuern natürlich auch eine Rolle, ebenso wie Art und Zustand der Immobilie selbst.
Sonderabschreibungen beinhalten unter Umständen auch Sonderfälle, wie es etwa bei Denkmalimmobilien oder denkmalgeschützten Gebäuden der Fall ist. Hier unterstützt der Staat bewusst den Pflegeaufwand und die zeitliche Investition in diese Immobilien. Auch der Erhalt historischer Gebäude wird staatlich unterstützt. So können hier die entstandenen Sanierungskosten über 12 Jahre hinweg abgesetzt werden. Um hier aber diese Abschreibungen nutzen zu können, muss die Immobilie noch vor diverser Sanierungsarbeiten gekauft worden sein. Sind diese nämlich bereits im Gange, so ist keine steuerliche Begünstigung mehr möglich.