Gewerbeobjekte kaufen, mieten und vermieten: Was beachten?

Was beachten?

Jahr für Jahr steigt die Nachfrage nach einem passenden Gewerbeobjekt. Einige Gewerbeimmobilien werden bereits als Kapitalanlage genutzt. Aktuell ist die Nachfrage nach den idealen Geschäftshäusern größer denn je. Doch was bedeutet das eigentlich? Und was versteht man unter einem Gewerbeobjekt? Eine genaue Definition des Begriffes an sich und weitere Informationen bieten wir in diesem Artikel.

Gewerbeobjekte bieten bieten mehr als nur große Flächen für Büro und Dienstleistungen. Als Gewerbeobjekte oder Gewerbeimmobilien bezeichnet man alle Flächen, die ausschließlich im gewerblichen Zweck genutzt werden. Büros, Werkstätten, Lagerfläche, Praxisräume und Produktionshallen fallen unter die Gewerbeobjekte.

Bevor es jedoch an die Anmietung der Gewerbeobjekte geht, sollte sich jeder im Vorfeld über die Rahmenbedingungen informieren. Einen erheblichen Unterschied zu anderen Immobilien bringt die Wertermittlung mit. Gewerbeimmobilien werden mit einem Ertragswertverfahren bewertet und können steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt nur für reine Gewerbeimmobilien.

Neben den reinen Gewerbeobjekten gibt es zugleich Mischimmobilien. Dies kann beispielsweise folgendermaßen ablaufen: In einem Wohngebäude befindet sich eine Werkstatt oder eine andere Handelsfläche. Bei kleineren Unternehmen ist dies des Öfteren der Fall, sodass die gewerbliche Nutzung eher in einem kleinen Umfang definiert wird. Es kann sogar möglich sein, eine Mietwohnung als Gewerbeobjekt zu deklarieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Beispiele für Gewerbeobjekte

Gewerbeobjekte unterschieden sich in insgesamt fünf Arten, die wie folgt unterteilt sind:

  • Produktionsimmobilien: Lagerhallen, Kühlhallen und Verteilerzentren
  • Handelsimmobilien:Supermärkte, Einkaufszentren und weitere Ladengeschäfte unterschiedlicher Größe
  • Logistikimmobilien
  • Büroimmobilien
  • Spezialimmobilien: Bahnhöfe, Autohöfe und Lagerimmobilien

Grundsätzlich sind die Gewerbeobjekte stark im Steuerrecht und Baurecht getrennt. Bauernhöfe sind unter anderem eine, wie oben bereits erwähnt, Mischimmobilie.

Die gesetzlichen Bestimmungen für Gewerbeobjekte

Ein weiterer Unterschied der Gewerbeobjekte oder Gewerbeimmobilien ist in der Besteuerung erkenntlich. Bei Gewerbeobjekten wird die Grundsteuer, je nach Nutzungsart berechnet. Sogar bei den Mietverträgen wird weitestgehend auf bestimmte Vorgaben verzichtet, da in dem Fall Vertragsfreiheit gilt. Aufgrund dieser geringen Bestimmungen in den Verträgen der Gewerbeobjekte kann auf der Seite von Angebot und Nachfrage Flexibilität geboten werden, die zu hoher Konkurrenz führt.
Eine solche Konkurrenz herrscht nicht nur bei den Verkäufern selbst, sondern ebenso bei den Mietern. Aufgrund dieser Faktoren herrscht bei Gewerbeimmobilien eine deutlich größere Dynamik im Gegensatz zu anderen Immobilien.

Demnach werden die Preise für Gewerbeobjekte in Angebot und Nachfrage bestimmt. Begehrte Stadtteile sind für Gewerbetreibende oft unattraktiv, da die Preise für die Gewerbeobjekte dort besonders hoch sind.

Gewerbeobjekte kaufen oder mieten?

Wer ein eigenes Unternehmen hat möchte die passenden Gewerbeobjekte finden. Diese stehen einem zum Kauf, zur Miete oder zur Pacht zur Verfügung. Beim Mieten und Pachten der Gewerbeobjekte gibt es einige Vor- und Nachteile, die sich der Unternehmer vor Augen halten sollte.

Vorteile:

· Flexible Laufzeiten der Mietverträge
· Keine Bindung an das Kapital
· Schnelle Veränderungen des Standortes möglich (Umzug)

Nachteile:

· Gewerbeobjekt kann in der Form nicht beliehen werden
· Gewisse Abhängigkeit zum Vermieter

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Im Grundsatz funktioniert das Anmieten von Gewerbeimmobilien in derselben Form, wie bei Wohnimmobilien. Der Unternehmer sucht sich ein Gewerbeobjekt, handelt die Konditionen aus und kann die Büroräume oder Gewerbeobjekte beziehen. Die Rahmenbedingungen in einem solchen Mietvertrag sind jedoch anders geklärt. Daher sollte sich der Mieter vor der Unterzeichnung des Mietvertrages informieren.

Welche Punkte sollten bei der Unterzeichnung des Vertrages für Gewerbeobjekte beachtet werden?
Bevor der Unternehmer den Mietvertrag unterzeichnet, gibt es einige wichtige Aspekte, die dort enthalten sein sollten. Diese sehen wie folgt aus:

  • Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag
  • 3-monatige Kündigungsfrist
  • sind Untermieter erlaubt
  • Genaue Beschreibung des Mietobjektes (Größe, Lage, Räume)
  • Regelung der gewerblichen Nutzung
  • Genaue Regelung der Vertragspartner
  • Höhe der Mieten
  • Höhe der eventuellen Kaution
  • Konkurrenzausschluss

Diese genannten Punkte sind nicht die einzigen, die in einem Mietvertrag für Gewerbeobjekte enthalten sein sollten. Demnach ist eine genaue Prüfung wichtig, um eventuelle Folgekosten oder ähnliche Komplikationen vermeiden zu können. Bestenfalls ist die Kontaktaufnahme zu einem Notar von Vorteil, der sich ein Bild von der Immobilie und dem Vertrag machen kann.

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