Wie Grundstücke in Deutschland genutzt werden dürfen, ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. §8 nimmt Bezug auf die Bebauung von Gewerbegrundstücken. Demnach sind Gewerbegrundstücke für die Bebauung mit Gewerbebetrieben aller Art, Lagerhäusern, Lagerplätzen und öffentlichen Betrieben gedacht. Zudem werden auch Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke erwähnt.
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Ausnahmen können für die folgenden baulichen Nutzungen erlassen werden:
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
- Vergnügungsstätten
Wichtig dabei ist allerdings, dass diese sich dem Gewerbeanteil in den Punkten der genutzten Grundfläche und Baumasse unterordnen.