Es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie bei dem Kauf einer Immobilie Steuern sparen können. Sie helfen Ihnen dabei, die Grunderwerbssteuer zu reduzieren. Diese fällt nämlich nicht auf den gesamten Kaufpreis an. Wer hier achtsam ist, hat großes Sparpotential.
Die Instandhaltungsrücklage
Der Verwalter der Immobilie inkludiert im erhobenen Hausgeld in der Regel eine Instandhaltungsrücklage. Diese wird genutzt, um anfallende Sanierungen zu bezahlen. Bei dem Kauf einer Immobilie geht diese Instandhaltungsrücklage auf Sie über. Sie verbleibt zwar bei dem Verwalter, wird aber für die Sanierung Ihrer Immobilie verwendet. Der Erwerb der Instandhaltungsrücklage ist nicht grunderwerbssteuerpflichtig. Sie haben also die Möglichkeit, sie von dem Kaufpreis abzuziehen. Erwerben Sie eine Wohnung für 100.000€ mit einer Instandhaltungsrücklage von 5.000€, so können Sie diesen Betrag vom Kaufpreis abziehen. Sie zahlen die Grunderwerbsteuer also nur noch auf 95.000€.
In NRW würden Sie so 325€ sparen.
Miterworbenes Inventar
Ist bei dem Kauf der Immobilie Inventar eingeschlossen, so muss dieses nicht versteuert werden. Sie können den Wert von dem Kaufpreis abziehen und so Grunderwerbssteuer sparen. Kaufen Sie beispielsweise eine Küche im Wert von 10.000€ mit, so mindert dies Ihre zu zahlende Grunderwerbssteuer um 650€.