Spekulationssteuer Immobilien

Spekulationssteuer Immobilien: Das sollten Sie unbedingt darüber wissen

Immobilien bieten großartige Gewinnchancen. Sie eignen sich daher auch perfekt zur Geldanlage oder zur Altersversorge. Klar, dass da auch der Staat seinen Anteil an den möglichen Gewinnen haben möchte. Stichwort: Spekulationssteuer auf Immobilien. Um was es sich bei der Spekulationssteuer genau handelt, wie hoch die Steuer ist und unter welchen Umständen sie erst gar nicht anfällt, erfahren Sie hier.

Was ist die Spekulationssteuer Immobilien genau?

Immobilien werden aus den unterschiedlichsten Gründen gekauft. Einer der häufigsten Gründe neben der Nutzung als Wohneigentum ist die Geldanlage. Der Anleger hofft dabei auf einen möglichst hohen Gewinn bzw. auf eine möglichst hohe Rendite, wenn die Immobilie wieder veräußert wird. Auf diesen Veräußerungsgewinn wird unter bestimmten Umständen die Spekulationssteuer Immobilien fällig. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 23 Einkommenssteuergesetz (EStG). Dort ist im Wesentlichen geregelt, dass private Veräußerungsgewinne bei Immobilien der Einkommenssteuer unterliegen. Mit anderen Worten: Sie müssen versteuert werden – und zwar dann, wenn der Gewinn innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren realisiert wird. Dieser Zeitraum von zehn Jahren wird häufig auch Spekulationsfrist genannt. Von diesem Begriff wiederum leitet sich dann der Ausdruck Spekulationssteuer Immobilien ab. Genau genommen handelt es sich bei dieser Steuer jedoch um nichts anderes als die persönlich zu zahlende Einkommenssteuer. Folglich muss ein Veräußerungsgewinn bei der Einkommenssteuererklärung als private Einkünfte angegeben werden.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer Immobilien?

Über die Höhe der Spekulationssteuer Immobilien kann leider keine pauschale Auskunft gegeben werden. Sie bemisst sich nämlich aus zwei höchst individuellen Faktoren. Da ist zunächst einmal die Höhe des erzielten Gewinns. Da ist aber vor allem der individuell zu zahlende Steuersatz bei der Einkommenssteuer. Der kann in Deutschland immerhin bis zu 48 Prozent betragen. Selbst wenn man den durchschnittlichen Grenzsteuersatz in diesem Bereich zugrunde legt, kommt man noch auf einen Wert von 40 Prozent. In diesem Fall müssten dann vom Gewinn aus dem Immobilienverkauf auch 40 Prozent als Steuerbezahlt werden.

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Wie lässt sich die Spekulationssteuer Immobilien vermeiden?

Wie bereits erwähnt wird die Spekulationssteuer Immobilien nur dann fällig, wenn die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert wird. Die Frist beginnt stets mit dem Kaufdatum. Verkauft man die Immobilie erst nach dieser Frist, fällt auch keine Steuer auf den erzielten Gewinn an. Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Ausdruck Zehnjahresfrist, den man sich merken sollte. Steuerfrei bleibt der Gewinn aber auch, wenn die Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist vom Eigentümer privat genutzt wurde. Allerdings gilt auch hier eine bestimmte Frist. Vor dem Verkauf muss die Wohnung oder das Haus mindestens drei Jahre für private Wohnzwecke genutzt worden sein. Dabei werden auch angefangene Kalenderjahre gezählt. Eine im Dezember 2020 erworbene und bezogene Immobilie kann also bereits im Januar 2022 steuerfrei wieder veräußert werden. Grundsätzlich wird die Spekulationssteuer auf Immobilien von einer ganzen Reihe von Kriterien beeinflusst. Vor einem Verkauf sollten Sie uns deshalb unbedingt konsultieren und sich von uns beraten lassen. Wir helfen Ihnen bei Ihrem Immobilienverkauf gerne weiter.

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