Schenkungssteuer Immobilien
Eigentümer, die ihre Immobilie verschenken möchten,
Eigentümer, die ihre Immobilie verschenken möchten, sollten dabei die Schenkungssteuer beachten. Sie fällt nämlich bei Schenkungen verschiedenster Art an, sofern die Freibeträge überschritten werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Schenkungssteuer Immobilien zu reduzieren. Wir geben Ihnen in unserem Artikel Tipps, mit denen Sie die steuerlichen Belastungen bei der Übertragung eines Objekts senken können. Außerdem erklären wir Ihnen, wie genau die Schenkungssteuer funktioniert.
Was genau ist die Schenkungssteuer Immobilien und wie funktioniert sie?
Der §516 des BGB definiert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden als Schenkung. Darunter sind Übertragungen zu verstehen, für die die Empfänger keine Gegenleistung erbringen müssen. Zusätzlich regelt das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, dass entsprechende Übertragungen besteuert werden. Schenkungen können per Vertrag oder per Hand (einfache Übertragung ohne Vertrag) erfolgen. Bei der Schenkungssteuer Immobilien wird die Übertragung in der Regel in einem Vertrag festgelegt. Die Schenkungssteuer ist letztlich eine Steuer, die vom Wert einer Schenkung abhängig ist.
Wie hoch sind bei der Schenkungssteuer Immobilien die Freibeträge?
Wie hoch die Freibeträge bei der Schenkungssteuer Immobilien sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Sie sind nämlich davon abhängig, wie eng der Eigentümer der Immobilie und der Beschenkte miteinander verwandt sind. Die folgenden Freibeträge können dabei unterschieden werden:
– bei Schenkungen unter Ehepartnern und Lebenspartnern beträgt der Freibetrag 500.000,00 EUR
– für Schenkungen an Kinder bzw. Stiefkinder beläuft sich der Freibetrag auf 400.000,00 EUR
– Enkel können einen Freibetrag in Höhe von 200.000,00 EUR in Anspruch nehmen
– alle weiteren Erben, zu denen zum Beispiel Onkel, Tanten, Geschwister, Neffen und Nichten gezählt werden können, haben einen Freibetrag in Höhe von 20.000,00 EUR
Die Schenkungssteuer Immobilien hängt jedoch nicht nur vom Freibetrag ab, sondern auch von der Höhe des Steuersatzes des Beschenkten und dem Wert der Schenkung. Beträgt der Wert der Schenkung beispielsweise 600.000,00 EUR und hat der Beschenkte die Steuerklasse I, so fällt eine Schenkungssteuer Immobilien in Höhe von 15 % an.
Wird die Immobilie vom Beschenkten selbst bewohnt, fällt keine Schenkungssteuer Immobilien an
Langjährig erfahrene Immobilien Makler für die Bestandskundenbetreuung gesucht!
Zusätzliche Informationen zu Schenkungssteuerimmobilien
Viele Eigentümer bzw. Empfänger einer Immobilie fragen sich natürlich, wie sie die Schenkungssteuer vermeiden bzw. reduzieren können. Der einfachste Weg, die Steuer zu vermeiden, besteht darin, dass der Beschenkte die Immobilie selbst bewohnt. In diesem Fall kann die Immobilie steuerfrei übertragen werden. Auch lässt sich die Schenkungssteuer reduzieren, indem Eigentümer ein unabhängiges Gutachten über den aktuellen Wert der Immobilie anfordern. Das Finanzamt nimmt nämlich nur eine grobe Schätzung vor, die zum Nachteil des Beschenkten ausfallen kann.
Auch haben Eigentümer die Möglichkeit, die Immobilie in einzelnen Raten zu verschenken. Die Freibeträge erneuern sich bei der Schenkungssteuer nämlich alle 10 Jahre. Wer schlau vorgeht, verschenkt also heute eine Hälfte der Immobilie und in 10 Jahren die andere Hälfte. Auf diese Weise lässt sich die komplette Steuer sparen.
Sie haben noch Fragen oder möchten den Immobilien Franchise testen?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand
Unsere Pressemeldungen
Ankaufsprofile Immobilieninvestoren
Erfolgreiche Immobilieninvestoren So identifizieren Sie die perfekten Ankaufsprofile Erfolgreiche Immobilieninvestoren können den Unterschied zwischen einem lukrativen Geschäft und einer verpassten Gelegenheit ausmachen. Doch wie identifiziert
Die Zukunft der Maklerbranche
Die Zukunft der Maklerbranche Wie E1 Plus Ihre digitale Erfolgsgeschichte schreibt! Erleben Sie den Wandel: Digitale Herausforderungen souverän meistern mit E1 Plus Inhaltsverzeichnis Die
Diskrete Immobilienvermittlung
Diskrete Immobilienvermittlung E1 Plus als Ihr Partner für vertrauliche Vermittlungen Erfahren Sie, wie E1 Plus Ihre Immobilienvermittlung diskret und vertraulich gestaltet. Schützen Sie
Neue Geschäftsbereiche für Makler mit Großimmobilien
Neue Geschäftsbereiche für Makler mit Großimmobilien E1 Plus – Ihr Schlüssel zu neuen Geschäftsbereichen in der Welt der Großimmobilien! Entdecken Sie die Geheimnisse, um Großinvestoren
Maklergeschäft Digitalisieren
Maklergeschäft Digitalisieren Investieren Sie in Ihre Zukunft mit E1 Plus als Wegbereiter für Ihren Erfolg Wie sichern Sie sich Ihre langfristige Marktposition? Herzlich willkommen!
Immobilien Kooperationen – Digitale Transformation
Immobilien Kooperationen – Digitale Transformation für Ihren Erfolg mit E1 Plus Inhaltsverzeichnis Die Kraft der Digitalisierung für Ihren Erfolg Das Problem verstehen: Wie
Immobilienmakler Lösung
Immobilienmakler Lösung – Schluss mit unsichtbaren Maklern! Erfahren Sie, wie Sie sich als Immobilienmakler von der „Massenware“ abheben und eine einzigartige Präsenz aufbauen können. Entdecken
Vertrauen Sie auf E1 Plus – Ihre Rettung in einer skeptischen Kundenwelt
Vertrauen Sie auf E1 Plus – Ihre Rettung in einer skeptischen Kundenwelt Wie gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Kunden zurück? Erfahren Sie, wie Sie das
Erfolgsformel für Immobilienmakler
Die E1 Plus Erfolgsformel Wie Sie als Immobilienmakler erfolgreich werden können In der immer wettbewerbsintensiveren Welt der Immobilienbranche kann der Erfolg als Immobilienmakler eine große