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Gemeinschaftsgeschäft:
Ablauf und Vorteile im Immobilienbereich

Immobilienmakler Gemeinschaftsgeschäft 50/50 – Kooperationsvereinbarung pdf

Win-Win Situation Meta Geschäft

für alle
Beteiligten
Makler

Für Makler kann es nützlich sein, bei der Vermarktung von Immobilien mit anderen Immobilienmaklern im Gemeinschaftsgeschäft zusammenzuarbeiten. Wenn beispielsweise ein potenzieller Käufer eine Immobilie in einer anderen Stadt sucht, ist es sinnvoll, einen Kollegen in das Geschäft einzuladen. Die Makler müssen sich im Voraus mit ihren Kollegen auf das genaue Verfahren einigen, damit die gemeinsamen Operationen reibungslos verlaufen.

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Gemeinsame Abschlüsse können für Makler von Vorteil sein

Gemeinschaftsgeschäft Transaktionen zwischen Maklern haben klare Vorteile. Einerseits können Immobilienprofis ein breiteres Spektrum unterschiedlicher Immobilien anbieten. Andererseits können sie auch Wohnungen und Häuser verkaufen, die sie nicht in ihrem Portfolio hätten, zum Beispiel bei einem Makler aus einer anderen Stadt.

Gemeinsame Transaktionen haben für uns den Vorteil, dass sie schneller abgewickelt werden. Manchmal hat ein Kollege einen Kunden, der sich nur für eine der Immobilien interessiert, die wir in unserem Portfolio haben. Es gibt jedoch Vorbehalte in der Branche. Viele Kollegen möchten lieber ihr eigenes Geschäft führen. Damit solche gemeinsamen Transaktion nicht zu einem Streit anleiten, sollten die Bedingungen für die Zusammenarbeit im Voraus festgelegt werden.

Die Vermittlung einer Off Market Anlageimmobilie im Gemeinschaftsgeschäft ist unumgänglich. Der Objektmakler sorgt für die Lieferfahrigkeit der Immobilie und berät den Immobilienverkäufer und der Kundenmakler sichert die Provision mittels der Interessenbekundung und berät den Kaufinteressent. Der Hauptgedanke eines Immobilienmaklers: ”Eine Provision ist besser als keine Provision!”. Die Grundlegenden Themen einer Zusammenarbeit, mit dem Ziel gemeinsam eine Immobilientransaktion zu verzeichnen, klärt der Immobilienverband Deutschland.

Die Kooperationsvereinbarung regelt für das Gemeinschaftsgeschäft folgende Themen:

  • Vertraulichkeitsklausel
  • Verschwiegenheitsklausel
  • Kunden- & Quellenschutz
  • Provisionsregelung
  • Salvatorische Klausel

IVD – Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte: >>> Zu den AGB’s

Die drei Arten von gemeinschaftlichen Transaktionen

Ein gemeinsames Geschäft ist nicht dasselbe wie ein Gemeinschaftsgeschäft. Es gibt drei Haupttypen:

  1. Das Hamburger Gemeinschaftsgeschäft

Im sogenannten Hamburger-Gemeinschaftsgeschäft erhalten zwei Makler gemeinsam einen Auftrag. Im Falle eines Vertrags teilen sie normalerweise die Provision auf – unabhängig vom Arbeitsaufwand.

  1. Der Immobilienmakler stellt einen Submakler ein

Diese Art der gemeinsamen Geschäftstätigkeit ist besonders geeignet, wenn der Makler eine Immobilie an einem Ort suchen oder vermitteln muss, an dem er ansonsten inaktiv ist. Der Immobilienmakler stellt dann vor Ort einen Sub-Makler ein. Auch hier verteilt sich die Provision gleichmäßig auf beide. Andere Vereinbarungen sind jedoch möglich.

  1. Ein Immobilienmakler arbeitet mit einem Makler des Suchenden zusammen

Diese Art der gemeinsamen Geschäftstätigkeit erfolgt automatisch, wenn sowohl der Immobiliensuchende als auch der Immobilienanbieter einen Makler bestellt haben und beide Makler zusammenarbeiten, um einen Deal abzuschließen. Hier teilen sich entweder die Immobilienmakler eine Provision oder erhalten sie von ihren Kunden. Welche Vergütungsoption gewählt wird, ist Gegenstand von Verhandlungen – einerseits zwischen Maklern und deren Klienten, andererseits auch zwischen den beiden Immobilienhändlern.

 

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Suchaufträge von Immobilieninvestoren sind ebenso wichtig und ein potenzielles Gemeinschaftsgeschäft kommt in Betracht! Gerne können Sie uns das Ankaufsprofil Ihren Kunden weiterleiten und wir prüfen kurzfristig über unsere CRM Software aus über 1.500 Off Market Anlageimmobilien Angeboten nach der passenden Offerte. Im Vorfeld ist es Ihnen wichtig, dass Sie auch ausreichend Kundenschutz erhalten? Auch hierfür haben wir für Sie die Lösung! Laden Sie sich unverbindlich die Kooperationsvereinbarung runter und senden Sie uns eine unterzeichnete Ausgabe zu. Binnen wenigen Tagen erhalten Sie eine gegengezeichnete Ausgabe von uns zurück, sodass Sie anschließend mit voller Sicherheit für die übermittelten Informationen Schutz erhalten.

Download Kooperationsvereinbarung

 

Off Market Immobilienvermittlung im Gemeinschaftsgeschäft

Im engeren Sinne sind Tipps kein gemeinsames Geschäft, sondern eine Zusammenarbeit zwischen Maklern, bei dem ein Makler als Hinweisgeber für einen anderen fungiert. Das heißt: Er ruft zum Beispiel den verkaufsbereiten Eigentümer an und hilft so seinem Kollegen, einen Deal zu machen. In diesem Fall wird eine Provision für den Tipp vereinbart, die in der Regel weniger als die Hälfte der tatsächlichen Courtage beträgt. Die genaue Höhe der Maklergebühr hängt von der jeweiligen Arbeit ab und kann stark variieren. Wichtig ist hier nur: Der Betrag sollte im Voraus vereinbart werden.

Das Gemeinschaftsgeschäft ist eine Alternative zum Immobilienmarketing durch konkurrierende Makler. Gemeinsame Transaktionen bedeuten, dass zusätzliche Vereinbarungen, die sich aus der Zusammenarbeit der Immmobilienhändler ergeben, trotz ihrer Wettbewerbssituation erfüllt werden können. Darüber hinaus führt dies zu Kosteneinsparungen, da beim Verkauf von Objekten die doppelte oder dreifache Verarbeitung vermieden wird.

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für diese Art von Geschäft, auch nicht in Bezug auf den Gewinnanteil. Dies bedeutet, dass jeder Immobilienmakler von seinem Kunden in einer gemeinsamen Transaktion eine Provision erhält. Der Anspruch beruht ausschließlich auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Makler und seinem Klienten. Wenn in diesem Arbeitsverhältnis die Provision nicht ausgezahlt wird, zum Beispiel aufgrund der Vorkenntnisse des Kunden oder der unzureichenden Effizienz des Agenten, wird die Sensalie nicht entrichtet. Daher wird im Falle einer gemeinsamen Transaktion dringend empfohlen, im Rahmen des Gemeinschaftsgeschäfts eine Einigung über die Provisionen zu erzielen. Der Immobilienmakler hat nur dann Anspruch auf einen Teil der Provision eines anderen Maklers, wenn dies vereinbart wurde.

Die Art der Gebührenverteilung und weitere Anforderungen entnehmen Sie beispielsweise dem „Geschäftsbräuche für das öffentliche Geschäft (GfG)“ des Deutschen Immobilienverbandes (IVD).

Gemeinschaftsgeschäft mit Immobilienmaklern der e1-Holding

Wir arbeiten mit seriösen Maklerkollegen zusammen. Wenn Sie sicher sind, dass Sie als Immobilienmakler bereits die richtige Perspektive für eines unserer Angebote gefunden haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. „Gute persönliche Beratung“ ist uns wichtig. Um dies zu rechtfertigen, benötigen wir vollständige und spezifische Kontaktinformationen von Ihnen und Ihrem Kunden.

Kundenschutz im Gemeinschaftsgeschäft ist für uns selbstverständlich!

Wir handeln nach den besten deutschen Tugenden. Schnell prüfen wir, ob Ihre Klient uns bisher unbekannt war. In diesem Fall garantieren wir den Schutz des Kunden vor dem potenziellen Käufer für die betreffende Immobilie für ein Jahr ab dem Datum der Benachrichtigung.

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Kontaktaufnahme und Abgabe eines Angebots an Ihren potenziellen Kunden

Gerne nehmen wir den Interessenten in unsere Kundenakte auf. Selbstverständlich kontaktieren wir die betroffene Person oder reichen einen Vorschlag nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen ein. Wir müssen jedoch darauf bestehen, in direktem Kontakt mit dem Interessenten zu stehen und ihm ein Angebot aus unserer Hand zu senden, um ihn „persönlich beraten“ zu können. Natürlich schicken wir Ihnen auch eine Kopie unseres Vorschlags zu.

 

Schnellzugriff Downloads

Immobilienmakler in Coburg Downloads

Rechtlich geprüfte Verträge und Formulare für Anlageimmobilien Immobilienmakler, Investoren und Eigentümer zum Download

Im Alltag ist die Kooperation unter Immobilienmaklern für ein Gemeinschaftsgeschäft geradezu unumgänglich. Kooperieren ist ganz allgemein das zweckgerichtete Zusammenarbeiten mit einem gemeinsamen Ziel.

Unser Rat für Sie als Immobilienmakler bezugnehmend auf Gemeinschaftsgeschäfte

An dieser Stelle möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass der Wunsch nach einer Beteiligung an gemeinsamen Geschäften vorerst gegeben ist. Die endgültige Entscheidung liegt beim Verkäufer und bei der E1-Holding.

 

Vorteile für Sie als GG Makler und Ihre Kunden

+ Maximaler Preis aufgrund von Online-Geboten

+ Hoher Servicestandard für optimalen Verkauf

Was kommt als Nächstes?

Sie sind damit einverstanden, sich für ein Telefontreffen anzumelden, um die Möglichkeiten einer gemeinsamen Zusammenarbeit zu prüfen. Wenn Sie einen Kunden haben, ist eine Vereinbarung mit Ihnen per E-Mail ausreichend. Dann fangen wir an zu arbeiten.

Haben Sie vorab weitere Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen telefonisch weiter. Wählen Sie das entsprechende Datum aus und wir melden uns bei Ihnen.

Gemeinschaftsgeschäft — Warum nur über einen Immobilienmakler verkaufen?

Die Zusammenarbeit mit Wettbewerbern in ganz Deutschland ist für uns selbstverständlich. Weil wir gerne mit anderen Maklern zusammenarbeiten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie bereits die richtige Person gefunden haben, die sich für die von uns angebotene Immobilie interessiert, kontaktieren Sie uns.

Maklerprovision

Wenn Ihr Kunde uns noch nicht bekannt ist, garantieren wir Ihnen den Schutz des Klienten vor dem potenziellen Käufer der betreffenden Immobilie. Wenn er kauft, werden wir die Provision fair verteilen.

Immobilien fürs Leben

Immobilienmarketing ist ein komplexes Thema mit vielen Stolpersteinen. Immobilien sind für die meisten Menschen aufgrund der teilweisen sehr unübersichtlichen gesetzlichen Anforderungen schwierig. Wir möchten Ihnen den Umgang mit Ihrem Immobilienvermögen erleichtern, indem wir Ihnen unsere Erfahrung und unser Wissen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen. Professionelle Beratung ist die Basis für Ihre Zufriedenheit und Ihr Vertrauen, denn Fachkompetenz hat gerade im Immobilienbereich höchste Priorität.

Werden Sie E1-Holding Partner!

Gemeinsame Geschäfte mit anderen Makler-Kollegen wie in den USA, Kanada oder den Niederlanden sind nach unserer Einschätzung die Geschäftsform der Zukunft. Gemeinsame Transaktionen zwischen Maklern, die mit anderen Kunden und Auftraggebern arbeiten, sind für alle Teilnehmer sinnvoll. Wenn eine Person die richtige Immobilie und der andere den passenden Abnehmer hat, können im Interesse der gemeinsamen Klienten schnellere Verträge geschlossen werden – eine Win-Win-Situation entsteht!

Da für ein Gemeingeschäft keine gesetzlichen Anforderungen bestehen, ist eine klare und individuelle Vereinbarung erforderlich. Neben der klassischen Aufteilung der Provisionen können Sie die Vermittlungsgebühr in der Praxis je nach Aufwand, Erfüllungspflichten und Aufgabenteilung individuell eine unterschiedliche Fakturierung der Courtagen vereinbaren.

Sie sind Eigentümer?

off-market Immobilienstrategie für Käufer und institutionelle Kunden

Herr Muharrem Erdogdu, CEO & Founder der E1 International Investment Holding, erläutert die off-market Immobilienstrategie für Käufer und institutionelle Kunden.

Wir lieben es zusammen zu arbeiten!

Gemeinschaftliche Transaktionen zwischen Immobilienmaklern sind positiv, weil wir der Meinung sind, dass alle Kräfte gebündelt werden sollten, damit Sie als Eigentümer oder Interessent einen hervorragenden Service erhalten. Aber was heißt das konkret? Jeder Immobilienmakler kommuniziert mit jedem seiner E1-Holding-Kollegen auf der ganzen Welt: ganz einfach mit unserer Makler-Software, die die neuen Immobilien in unserem Portfolio automatisch mit allen reservierten Suchkunden abgleicht. Und jeder profitiert vom Einstieg in unser System – denn so können wir schneller zusammenbringen, was zusammen gehört, und verkürzen erheblich die Vermittlungszeit.

Es gibt viele Szenarien, in denen eine globale E1-Holding-Präsenz für Sie vor Ort von Vorteil ist. Vielleicht ist der ideale Käufer für Ihre Eigentumswohnung in Frankfurt ein Kunde aus Dänemark, der aufgrund eines Stellenangebots in der Hauptmetropole ist? Oder möchten Sie ein Ferienhaus in der Toskana kaufen, kennen aber die Marktsituation nicht und sprechen kein Italienisch? Überall dort, wo Menschen und Immobilien zusammenkommen sollen sind die E1-Holding Makler bereits vorhanden und bieten zuverlässigen Service mit Kenntnissen des lokalen Marktes.

Daher benötigen Sie bei der E1-Holding nur einen Ansprechpartner: Ihren lokalen Immobilienmakler, der Sie persönlich kennt und sich um Sie kümmert. Diese Synergien aktivieren für Sie die gesamte Kraft des Netzwerks und setzten bei Bedarf weltweit alle Hebel für Sie in Bewegung. Übrigens lieben wir auch das Gemeingeschäft mit Immobilienmaklern, die nicht für die E1-Holding arbeiten! Wir begrüßen jeden Kollegen, der sich um die Zufriedenheit seiner Kunden kümmert. Wir freuen uns, Einrichtungen und Stakeholder miteinander zu vergleichen und nach den gemeinsamen Geschäftsgrundsätzen des Deutschen Immobilienverbandes (IVD) zusammenzuarbeiten.

Möchten Sie Ihren E1-Holding-Makler auf der Website kennenlernen? Oder sind Sie selbst Makler und interessiert an Gemeingeschäften? Dann melden Sie sich jetzt! Machen Sie den ersten Schritt! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Gemeingeschäft mit der E1-Holding interessieren

E1-Holding ist als digitaler und nationaler Immobilienmakler der richtige Partner für Sie. Indem wir unsere jeweiligen Vorteile intelligent kombinieren, können wir gemeinsam einen echten Mehrwert schaffen. Gerne kümmern wir uns zum Beispiel um die Liegenschaften Ihrer Kunden, die sich außerhalb Ihres Bereiches befinden. Auf diese Weise können Sie mühelos Geld verdienen.

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Warum E1-Holding ein guter Partner ist:

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