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Immobilien Ankauf » Ankaufsprüfung binnen 14 Tagen möglich! - Due Diligence mit eigenem CRM-System E1 Plus
Eine Immobilien Ankauf Prüfung ist der unentbehrliche Schritt auf dem Weg zum Immobilienkauf. Die fachsprachliche Bezeichnung lautet Due Diligence, kurz DD. Das englische Due Diligence heißt ins Deutsche übersetzt sorgfältige Prüfung oder im Geschäftsverkehr notwendige Sorgfalt. Zur Durchführung wird vorab ein Zeitraum festgelegt. Für die E1 International Investment Holding GmbH mit Unternehmenssitz in Wiesbaden als Dienstleister für die Vermittlung, den An- und den Verkauf von Off Market Immobilien hat diese Maklerdienstleistung eine hohe Priorität. Nach einem erfolgreich verlaufenen Due Diligence erhalten Sie von der E1 Holding eine Interessens- beziehungsweise Absichtsbeurkundung inklusive Provisionsabsicherung.
Gegenseitiger Austausch von Unterlagen und Informationen
Für das Due Diligence benötigen wir den Zeitraum von nur zwei Wochen. Möglich wird das durch unser eigenes CRM-System E1 Plus. CRM steht für den englischen Begriff Customer-Relationship-Management, zu Deutsch Kundenpflege oder Kundenbeziehungsmanagement. Mit dem CRM E1 Plus prüfen wir innerhalb kürzester Zeit anhand vorgegebener Parameter die Immobilie auf ihre Bekanntheit hin.
Für diese erste Vorkenntnisprüfung können wir auf die genaue postalische Anschrift verzichten. Für das Matching sind solche Angaben wie Standort und Bundesland, wie Angaben zur Grund-, Wohn- und Nutzfläche sowie erste wirtschaftliche Daten zu Kaufpreis und Mieteinnahmen ausreichend. Mit diesen Basisdaten und dem CRM-System E1 Plus kann das E1-Ankaufteam jede Immobilie erfassen und erstbewerten. Dieses Due Diligence als Vorkenntnisprüfung ist binnen zwei Wochen abgeschlossen. Direkt danach bekommen Sie von E1 Holding eine Absichtserklärung mit dazugehöriger Provisionsabsicherung. Im Gegenzuge erwarten wir von Ihnen alle für die Fortführung der Ankaufprüfung notwendigen Informationen, Unterlagen sowie Dokumente.
Immobilien Ankauf Prüfung mit indikativem Kaufangebot
Jetzt folgt die vollständige oder anders gesagt gründlich-fundierte Prüfung im Hinblick auf die Ankauffinanzierung. Nach Auswahl des für die Finanzierung ausgewählten Kreditinstitutes bekommen Sie von uns ein indikatives, das heißt unverbindliches Kaufangebot. Es orientiert sich an dem Beleihungswert der Immobilie. Der wird von einem öffentlich vereidigten Gutachter ermittelt, den der Financier bestellt.
In dieser Phase wird ein direkter Kontakt mit dem Eigentümer respektive dem Käufer der Immobilie erforderlich. Das Finanzierungsangebot der Bank wird ihm vorgelegt, da niemand außer ihm über ein Ja oder Nein entscheiden kann. Ist die Antwort ein Ja, dann wird als Nächstes der Entwurf des Kaufvertrages erstellt.
Notarieller Kaufvertrag mit Auflassung und Eintragung im Grundbuch
An diesem Punkt kommt der Notar ins Spiel. Für jeden Eigentumswechsel der Liegenschaft mit Grundstück und Immobilie ist ein notarieller Kaufvertrag erforderlich. Der Notar wird vom Immobilienmakler damit beauftragt, wie es heißt, einen notariellen Kaufvertrag aufzusetzen. Der wird von jedem der Vertragsbeteiligten eigenhändig in Gegenwart eines Notars unterzeichnet und im Gegenzug notariell beurkundet. Das kann anlässlich eines vom Immobilienmakler vereinbarten Termins gemeinsam bei einem Notar geschehen. Alternativ gehen Käufer und Verkäufer jeder getrennt zu einem Notar ihrer eigenen Wahl vor Ort. In dem notariellen Kaufvertrag wird festgehalten, dass die Maklerprovision entweder mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder zum Zeitpunkt der Kaufpreisfälligkeit zahlbar ist.
Notar beantragt Grundbuchänderung und gibt Freigabe zur Kaufpreiszahlung
Immobilien Ankauf | Zur Aufgabe des Notars gehört es, im Anschluss an die Kaufvertragsbeurkundung die Änderung oder anders gesagt Aktualisierung des Grundbuches zu beantragen. Neben der Eigentumsumschreibung werden alle in der Abteilung Drei eingetragenen Grundlasten und Eintragungen im Gegenzug zur Kaufpreiszahlung freigestellt oder anders gesagt gelöscht. Das wird durch den Verkäufer respektive den von ihm beantragten Notar veranlasst. Er führt die damit verbundene Korrespondenz und wird als Erster vom Grundbuchamt informiert, wenn aufgrund des Grundstücks- und Immobilienkaufvertrages alles aktualisiert ist und seine Richtigkeit hat.
Jetzt gibt der Notar sein OK zur Bezahlung des vertraglichen Kaufpreises. Wir von der E1 Holding werden von ihm darüber informiert und veranlassen die Kaufpreisüberweisung durch die finanzierende Bank. Spätestens jetzt kann auch die Maklerprovision in Rechnung gestellt werden.