Unsere gesamte Gesellschaft ist von den Auswirkungen des Corona Virus betroffen. Die Folgen für die gesamte Wirtschaft und damit auch für die Immobilienwirtschft sind in ihrem vollen Umfang noch gar nicht abzusehen. Das gesamte wirtschaftliche Geschehen ist seit der flächendeckenden Corona Pandemie und durch die harten Gegenmaßnahmen der nationalen Regierungen praktisch zum Erliegen gekommen. Durch die verordneten Kontaktsperren können die Menschen ihre Wohnungen nur zu Einkäufen von Lebensmitteln verlassen. Es findet im produzierenden Gewerbe keine Fließbandarbeit statt, selbst große Unternehmen, wie beispielsweise die Automobilindustrie, haben ihre Produktion auf Null zurückgefahren.
Doch während die Aktienmärkte weltweit und auch der deutsche Leitindex Dax empfindliche Verluste verzeichnen, sind die Auswirkungen der Corona Krise am Wohnungsmarkt vergleichsweise als gering einzustufen.
Mietzahlungen von Gewerbemietern
Aufgrund der Corona Pandemie und dem damit verbundenen Personenschutz zur Eindämmung der Verbreitungsgeschwindigkeit des Virus müssen viele Geschäfte auf behördliche Anweisung geschlossen bleiben. Als Reaktion auf diese unfreiwilligen Geschäftsschließungen haben einige größere Handelsketten bereits angekündigt, für die Dauer der angeordneten Schließungen keine Mietzahlungen mehr zu leisten. Diese Ankündigungen wurden von der Regierung scharf kritisiert und als in hohem Maße unsolidarisch bezeichnet. Es sei nicht einzusehen, so die Argumentation der Regierung, dass finanzstarke Unternehmen, die lange Zeit gute Gewinne bei hohen Umsätzen erzielt haben, jetzt für einen überschaubaren Zeitraum der als dringend notwendig erachteten Geschäftsschließungen die Mietzahlungen auszusetzen. Auch in dieser außergewöhnlichen Situation der Corona Pandemie müssen natürlich die abgeschlossenen Mietverträge erfüllt und damit die Mieten gezahlt werden. Nur, wenn dadurch Unternehmen in Existenz gefährdende Schwierigkeiten kommen, darf ihnen für einen überschaubaren Zeitraum nicht gekündigt werden.
Regelungen für Immobilienmakler
Selbstständige Immobilienmakler können als Kleinstunternehmer die Corona Soforthilfe beantragen, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sein kann. In Berlin beispielsweise könnte für einen selbstständigen Makler mit seinem Büro als Arbeitszimmer der staatliche Zuschuss bis zu 14.000 Euro betragen.
Etwas anders verhält es sich bei Maklerbüros, in welchen festangestellte Immobilienmakler arbeiten. Hier gilt allgemein das Arbeitsrecht, nach welchem Maklerbüros aufgrund der staatlichen Beschränkungen durch das Corona Virus Kurzarbeit beantragen können. Die angestellten Mitarbeiter erhalten dann für die Dauer von 12 Monaten 67 oder 60 Prozent ihrer bisherigen Nettobezüge.
Notarielle Beurkundungen
Auch in Zeiten der Corona Krise sollen und müssen die Büros von Notaren für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dies gilt besonders für notwendige Beurkundungen oder Beglaubigungen. Nach Empfehlungen der Bundesnotarkammer sollen in besonderen Fällen notwendige Beurkundungen und Beglaubigungen auch im Freien durchgeführt werden können, um die Ansteckungsgefahr durch das Corona Virus zu minimieren. In solchen Fällen sind jedoch von den ausführenden Notaren notwendige Vorkehrungen zur Wahrung von Verschwiegenheit und Vertraulichkeit zu treffen.
Regeln für Umzüge
Auch in der Corona Krise besteht kein grundsätzliches Umzugsverbot. Es ist jedoch laut Robert Koch Institut zu beachten, dass die umzugswillige Person nicht zur Zeit unter Quarantäne steht. Denn in einem solchen Fall darf die betroffene Person nicht die Wohnung verlassen. Der geplante Umzug müsste dann verschoben werden, bis die Zeit der Quarantäne vorbei ist. Auch darf der Umzug nur innerhalb Deutschlands stattfinden. Im gewünschten Umzugsort muss evtl. noch bei den zuständigen Behörden nachgefragt werden, ob die Region vom Robert Koch Institut als Risikogebiet eingestuft ist. Bundesweit können die Regelungen für Umzüge unterschiedlich sein. Daher müssen evtl. bestehende regionale Regelungen beachtet werden.
Situation für Eigennutzer von Immobilien
Eigentümer von Immobilien, welche ihre Immobilie als Eigennutzer bewohnen und aufgrund der Corona Krise ihre Darlehensraten nicht mehr bedienen können, haben die Möglichkeit, eine gesetzliche Stundungsregelung für Verbraucherdarlehensverträge in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Stundungsregelung ist, dass die Darlehensverträge vor dem 15. März 2020 bestanden haben müssen. Nach dieser Regelung können die monatlichen Ratenzahlungen samt Zins- und Tilgungsleistungen für maximal drei Monate, genauer gesagt, vom 01. April bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden. Die Eigennutzer müssen jedoch nachweisen, dass die Einnahmeausfälle durch die Corona Pandemie verursacht wurden.
Es ist jedoch für den Eigennutzer zu beachten, dass diese Stundung nur als Aufschub anzusehen ist. Nach Ablauf der Stundungsfrist laufen die Ratenzahlungen weiter. Der laufende Darlehensvertrag wird quasi um die Dauer der Stundungsfrist verlängert.
Beeinträchtigungen der Bauträger durch die Corona Krise
In Zeiten der Hochkonjunktur lässt sich die Auftragssituation der Bauträger an der Zahl der erteilten Baugenehmigungen ablesen. Laut Statistischem Bundesamt lag die Zahl der erteilten Baugenehmigungen im Jahr 2019 um 4 Prozent höher als im Jahr zuvor. Durch die Corona Krise kann dieser an sich zuverlässige Indikator für die Bauwirtschaft jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Folgen dieser Krise auch für den Bausektor noch gar nicht absehbar sind. Als entscheidender Faktor, wie tief greifend die Auswirkungen für die Bauwirtschaft sein werden, ist auch hier die Dauer der Krise anzusehen. Ein teilweise längerer Stillstand in den Bauämtern wird zwangsläufig auch zu einem Rückgang an öffentlichen Bauaufträgen führen. Doch auch für die Bauarbeiter selbst stellt das Virus eine unmittelbare Bedrohung dar.
Von der Corona Epidemie besonders betroffene Wirtschaftszweige
Gastronomie
Die Gastronomie- und Hotelbranche ist in besonderer Weise von der Corona Pandemie betroffen. Durch die von der Regierung verordneten, aber in vollem Umfang notwendigen, Kontaktsperren finden natürlich bis auf Weiteres keine großen öffentlichen Veranstaltungen, wie beispielsweise Messen aller Art, statt. Dies führt natürlich reihenweise zu Stornierungen von Hotelbuchungen, ebenso zu massiven Einbußen in der Gastronomiebranche.
Automobilzulieferer
Wenn die Automobilindustrie aufgrund der Corona Pandemie und weltweiter Absatzschwierigkeiten ihre Produktion einstellen muss, ist davon natürlich in besonderer Weise die gesamte Zuliefererindustrie betroffen. Im Klartext heißt das, dass von den rund 350.000 Beschäftigten in ca. 700 Zulieferer-Betriebe etwa 50.000 Arbeitsplätze akut gefährdet sind. Diese bedrohliche Situation kann auch durch Kurzarbeit nur teilweise entschärft werden.
Autovermietungsgesellschaften
Die durch das Corona Virus bedingten massiven Ausgangsbeschränkungen bewirken automatisch auch einen massiven Rückgang in der Branche der Autovermietung.
Reise- und Veranstaltungsbranche
Durch die von der Regierung wegen der Corona Krise verordneten Ausgangsbeschränkungen sind die Reise- und Veranstaltungsunternehmer in besonderer Weise von Umsatzrückgang bzw. Totalverlust von Aufträgen betroffen.
Luftfahrtbranche
Durch die verordneten Einreisestopps, vor allem aus den USA, muss die Luftfahrtbranche massive Umsatzeinbußen durch zahlreiche Flugstreichungen verkraften. Für die Mitarbeiter im Bodenpersonal und in der Kabine bedeutet dies zunächst Kurzarbeit, welche beispielsweise die Lufthansa beantragt hat. Die Corona Krise verschärft damit den schon seit längerer Zeit andauernden Existenzkampf der Fluggesellschaften weltweit.
Preisentwicklungen auf dem Immobiliensektor
Die Corona Pandemie wirkt sich mit etwas Verzögerung auch auf den Immobilienmarkt durch leicht fallende Preise für Häuser und Wohnungen aus. Anleger, die sich über eine solche Entwicklung freuen dürften, müssen jedoch zur Kenntnis nehmen, dass auch die Kreditgeber ihre Darlehensbedingungen in Form von etwas höheren Zinsen an die Marktentwicklung anpassen werden.
Eine tendenzielle Preisentwicklung für Immobilien für die unmittelbar vor uns liegenden Wochen und Monate ist jedoch schwer vorhersehbar. Der Grund für diesen Preisrückgang liegt auch in einer etwas abwartenden Haltung von Kaufinteressenten in dieser durch die Corona Krise höchst unsicheren Zeit.
Fazit
Der Ausbruch der Corona Krise hat die gesamte Menschheit weltweit erfasst und viele Staaten gezwungen, Kontaktsperren oder sogar Ausgangssperren zu verhängen. Dies wiederum hat die wirtschaftliche Tätigkeit in vielen Bereichen nahezu zum Erliegen gebracht. In Folge dieser sehr einschneidenden Maßnahmen hat der deutsche Leitindex Dax innerhalb weniger Wochen ca. ein Drittel seines Wertes verloren. Selbst der Goldpreis, welcher über einen längeren Zeitraum immer einen Aufwärtstrend zeigte, ist infolge der Corona Krise um etwa 12 Prozent gesunken.
Bei all diesen negativen Entwicklungen ist jedoch in der Immobilienbranche, welche natürlich auch von der Krise betroffen ist, eine gewisse Stabilität zu beobachten. Es bewahrheitet sich wohl auch in dieser sehr ernsthaften und in dieser Weise noch nie dagewesenen Krise, dass Sachwerte, wie beispielsweise Immobilienbesitz, immer noch eine zuverlässige Anlage darstellen.